Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Spanien einführt, muss bei Zulassung eine Öko-Zulassungssteuer zahlen, es sein denn, er erfüllt die Kriterien, um von dieser befreit werden zu können.
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um von der Okö-Zulassungssteuer befreit werden zu können:
| CO2- Ausstoß in Gramm/Km | % des Schätzwertes |
|---|---|
| unter 120g | 0 % |
| zwischen 120g und 160g | 4,75 % |
| zwischen 160g und 200g | 9,75 % |
| über 200g | 14,75 % |
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