Öko-Zulassungssteuer

Wer ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Spanien einführt, muss bei Zulassung eine Öko-Zulassungssteuer zahlen, es sein denn, er erfüllt die Kriterien, um von dieser befreit werden zu können.

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, um von der Okö-Zulassungssteuer befreit werden zu können:


Die Höhe der Öko-Zulassungssteuer errechnet sich wie folgt:
CO2- Ausstoß in Gramm/Km % des Schätzwertes
unter 120g 0 %
zwischen 120g und 160g 4,75 %
zwischen 160g und 200g 9,75 %
über 200g 14,75 %

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